Honorar

Wir achten ganz besonders darauf, die Honorare gegenüber dem Mandanten transparent darzulegen.

Dies betrifft einerseits die Honorare nach der Gebührenordnung für Steuerberater (StBGebV) und der Gebührenordnung für Rechtsanwälte (RVG) in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen.

In anderen Fällen werden nach Vereinbarung mit dem Mandanten die Mandate in der Regel — wie im Bereich der wirtschaftsrechtlichen uns steuerlichen Beratung üblich — auf der Grundlage des Zeitaufwandes abgerechnet.

Dadurch wird sichergestellt, dass die Kosten in einem angemessenen Verhältnis zu dem Umfang und der Schwierigkeit der rechtlichen und steuerlichen Beratung stehen.